Im Transportrecht taucht die Beweislastumkehr auf, sobald Schäden an Gütern während eines geregelten Beförderungsabschnitts entstehen: Nicht der Geschädigte muss die Schuld des Frachtführers belegen, sondern der Frachtführer muss aktiv nachweisen, dass die Beschädigung nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr
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