Beweisvereitelung
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/258.html
In der Logistik, Lieferkette und Transportkontext: Eine absichtliche Handlung, durch die Beweismittel oder Belege, die für regulatorische Kontrollen, Audits, Vorfalluntersuchungen oder Qualitäts- und Sicherheitsprüfungen relevant sind, zerstört, verborgt, verfälscht, versteckt oder derart beeinflusst werden, dass Behörden oder Prüfer an der Feststellung von Tatsachen gehindert werden.