Exporteure und Importeure beantragen eine Bindende Ursprungsauskunft (BUA) bei der zustÀndigen Zollbehörde, um amtlich und verbindlich klÀren zu lassen, welches Land als Ursprungsland einer bestimmten Ware gilt.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/origin/rules-origin_en
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