Grenzterminalentgelt
Quelle: https://www.transportlexikon.de/begriffe/grenzterminalentgelt
Gebühr, die von Grenzterminalen (z. B. an Bahnhöfen oder Grenzübergängen) für Abfertigung, Umladung, Zollabwicklung und ggf. Lagerung bzw. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gütern an der Grenze erhoben wird.
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