Grenzterminallebensmittelkontrolle
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Border_control
Grenzterminallebensmittelkontrolle bezeichnet in der Logistik die behördliche Prüfung und Überwachung von Lebensmittelchargen bei der Ein- bzw. Auslieferung an Grenzterminalen (z. B. Zoll- oder Grenzabfertigungsstellen) zur Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften, Hygienestandards und Imports/Exportsregeln.