Grenzterminalhaftung
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Fragen_Zollabfertigung/Glossar/Glossar_node.html
Haftung des Betreibers eines Grenzterminals (Grenzabfertigungsort) fĂŒr SchĂ€den, Verluste oder Verzögerungen bei der Verwahrung, Verladung, Entladung oder Weiterleitung von GĂŒtern, die sich im Grenzverkehr befinden, bis zur Ăbergabe an die nĂ€chste Beförderungseinheit oder den Auftraggeber.