Grenzterminalzugfreigabe
Quelle: https://www.bmvi.de
Die Grenzterminalzugfreigabe bezeichnet die behördliche Freigabe bzw. Zulassung eines Zuges, der an einem Grenzterminal betrieben wird. Sie umfasst typischerweise Prüfungen, Freimeldung bzw. Freigabe zum Weitertransport sowie Zoll- bzw. Sicherheitsabwicklungen, damit der Zug grenzüberschreitend verkehren darf.
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