Bußgeldlager
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bu%C3%9Fgeld
Kein etablierter Fachausdruck im Logistikbereich; wörtlich handelt es sich um eine Kombination aus Bußgeld (Geldstrafe) und Lager (Lagerung). Im Allgemeinen bedeutet der Begriff ein Lager oder eine Vorratseinrichtung, in der Bußgelder bzw. Strafzahlungen verwahrt oder aufbewahrt werden könnten. Im praktischen Logistikbetrieb wird der Begriff so nicht verwendet.