CAFTA-DR – Nichtveränderungsgrundsatz Textilien
Quelle: https://ustr.gov/trade-agreements/free-trade-agreements/cafta-dr-dominican-republic-central-america-freetrade-agreement
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Rahmen von CAFTA-DR besagt, dass Textilien, die in einem Partnerland hergestellt werden, während des Transports nicht verändert werden dürfen, um die Ursprungsbezeichnung aufrechtzuerhalten.
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