CAFTA-DR – Tarifsprung-Anforderung Bekleidung
Quelle: https://www.trade.gov/cafta-dr
Die CAFTA-DR – Tarifsprung-Anforderung Bekleidung bezieht sich auf die Bedingungen, unter denen Bekleidungsartikel aus den CAFTA-DR-Ländern (Zentralamerika und die Dominikanische Republik) von Zollgebühren befreit werden können, wenn sie bestimmte Verarbeitungsanforderungen erfüllen.
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