CAFTA‑DR – Nichtveränderungsgrundsatz Maschinenbau
Quelle: https://www.trade.gov/cafta-dr
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Maschinenbau gemäß CAFTA-DR besagt, dass Importwaren nicht verändert werden dürfen, um in den Genuss von Zollvergünstigungen zu kommen.
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