HGB Sammelladung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sammelladung
Sammelladung ist die Zusammenführung von Gütern mehrerer Absender zu einer gemeinsamen Frachtsendung, die mit einem Transportmittel befördert wird. Im Kontext des HGB bezieht sich der Begriff auf die Rechtslage und die Praxis der Gruppenladung im Rahmen des Deutschen Handelsgesetzbuchs, einschließlich der Regelungen zu Haftung, Abrechnung und Verantwortlichkeit der beteiligten Parteien.
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