China-Schweiz FTA – Nichtveränderungsgrundsatz Elektrische Geräte
Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2021/450
Der Nichtveränderungsgrundsatz für elektrische Geräte im Rahmen des China-Schweiz Freihandelsabkommens stellt sicher, dass die während des Transports oder der Verarbeitung nicht veränderten elektrischen Geräte zum Zolltarif zugeteilt werden, der zum Zeitpunkt der Einfuhr gilt.
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