CIF Charterklausel
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-2020/
Eine Klausel in einem Fracht- oder Chartervertrag, die die Anwendung der CIF-Bedingungen (Kosten, Versicherungen und Fracht) auf den Seetransport festlegt. Der Verkäufer muss die Frachtkosten und die Transportversicherung bis zum benannten Bestimmungshafen abschließen bzw. bezahlen und die Ware an Bord des Schiffes liefern. Das Risiko geht mit der Verladung auf den Käufer/Charterer über; der Verkäufer trägt die Versicherungspflichten gemäß CIF, die vom Käufer ab dem Bestimmungshafen weitergetragenen Kosten liegen beim Käufer.