CIP Institute Cargo Klauseln A
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms/
Eine Versicherungsdeckung gemäß Institute Cargo Clauses A (ICC A) in Verbindung mit CIP (Carriage and Insurance Paid To). Die Klauseln legen fest, dass der Versicherer bei Verlust oder Beschädigung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort leistet, während der Versender die Transport- und Versicherungsrisiken bis zur Versicherungssumme trägt und der Versicherer ab dem Ursprungsort in die Deckung eintritt.
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