CIP Versicherungsbeginn
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms/
Der CIP Versicherungsbeginn bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der vom Verkäufer abzuschließende Versicherungsschutz für die Güter wirksam wird, gemäß CIP (Carriage and Insurance Paid To). Er markiert den Start der vom Verkäufer zu beschaffenden Transportversicherung, die den Transport bis zum benannten Bestimmungsort abdeckt.
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