Abwurfklausel in Seefrachtverträgen
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Jettison
Eine vertragliche Bestimmung in einem Seefrachtvertrag, die es dem Verlader oder Befrachter erlaubt, im Notfall Ladung absichtlich über Bord zu werfen, um das Schiff und die verbleibende Ladung zu schützen. Der dabei entstehende Verlust wird gemäß dem Prinzip der Allgemeinheit der Havarie (General Average) geteilt.
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