Zahlungsklausel Eigentumsvorbehalt
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsvorbehalt
Eine vertragliche Klausel, durch die das Eigentum an der Ware erst mit vollständiger Bezahlung auf den Käufer übergeht. Bis dahin bleibt das Eigentum beim Verkäufer (Eigentumsvorbehalt); der Verkäufer kann bei Zahlungsverzug Rechte an der Ware geltend machen. Häufig in Handelsgeschäften verwendet, insbesondere bei Lieferungen auf Kredit.
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