Freistellungsklausel Lager
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Haftung
Eine Freistellungsklausel Lager ist eine vertragliche Bestimmung im Lager- oder Logistikvertrag, die den Lagerdienstleister von der Haftung für Verluste, Beschädigungen oder Verzögerungen an gelagerten Gütern befreit oder deren Haftung einschränkt, soweit bestimmte im Vertrag oder gesetzlich festgelegte Ausnahmegründe greifen (z. B. höhere Gewalt, Fremdeinwirkung, unsachgemäße Angaben des Auftraggebers). Sie legt Voraussetzungen, Geltungsbereich, Höchstbeträge der Haftung und Pflichten des Auftraggebers fest.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren