Klauselauslegung
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/klauselauslegung
Klauselauslegung bezeichnet die Rechts- bzw. vertragliche Auslegung einzelner Klauseln eines Vertrags, um ihren Sinn, Umfang und die Rechtsfolgen ihrer Anwendung festzustellen, wobei Wortlaut, Kontext, Ziel der Parteien sowie systematische Rechtsgrundlagen berücksichtigt werden.