Kartellrechtsklausel
Quelle: https://ec.europa.eu/competition-policy
Eine Kartellrechtsklausel ist eine vertragliche Bestimmung, die sicherstellt, dass die Parteien bei der Durchführung von Geschäften die geltenden Kartell- oder Wettbewerbsrechtsvorschriften einhalten, insbesondere Verbote zu Absprache, Preisabsprachen, Marktaufteilung oder Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Sie kann Verpflichtungen zur Offenlegung, Schulung, Compliance-Programme und zu Sanktionen bei Verstößen enthalten.