Freistellungsklausel Sozialabgaben
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/freistellungsklausel
Eine Freistellungsklausel Sozialabgaben ist eine vertragliche Bestimmung, nach der eine Partei von der Pflicht befreit wird, Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer zu entrichten oder diese Kosten auf eine andere Partei zu übertragen. Sie legt fest, wer die Beiträge zahlt und unter welchen Bedingungen, und ist rechtlich von der Einhaltung der einschlägigen Sozialversicherungs- und Steuerregelungen abhängig.
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