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CMR-Haftungshöchstbetrag

Quelle: https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=XI-B-4&chapter=11
Der CMR-Haftungshöchstbetrag bezeichnet die gesetzlich festgelegte Obergrenze der Haftung des Frachtführers im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr gemäß dem CMR-Übereinkommen. Er begrenzt die Haftung pro transporting goods auf eine Maximalhöhe (in der Regel pro Kilogramm bruttogewicht der Güter bzw. pro Packstück), unabhängig vom tatsächlichen Schaden, sofern kein Verschulden des Frachtführers nachweisbar ist oder besondere Deckung/Erklärung der Wertgegenstände vorliegt.
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