Die Schlüsselzahl 95 im Führerschein oder auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis belegt, dass eine Fahrerin oder ein Fahrer die Grundqualifikation und die regelmässige Weiterbildung für den gewerblichen Güter- und Personentransport nach der EU-Richtlinie 2003/59/EG (geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/645) erfüllt.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003L0059
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