Haftungskonkurrenz
Quelle: https://dejure.org/lexikon/Haftungskonkurrenz
Haftungskonkurrenz bezeichnet die gesetzliche Situation, in der mehrere Parteien für denselben Schaden oder Verlust verantwortlich gemacht werden können. Jeder Haftpflichtige kann in der Regel gleichzeitig (und ggf. anteilig oder solidarisch) in Anspruch genommen werden; die konkrete Rechtsfolge hängt vom nationalen Rechtsrahmen ab (z. B. Gesamtschuldnerschaft oder anteilige Haftung).