Bereitstellungsort (DAP)
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms/
TL;DR
Bereitstellungsort (DAP) ist eine Incoterms-Regel, nach der der Verkäufer die Ware am benannten Ort der Destination dem Käufer so zur Verfügung stellt, dass sie dort entladebereit ist. Der Verkäufer trägt alle Risiken und Kosten bis zu dem benannten Ort, einschließlich der Verbringung des Gutes auf dem transportierenden Verkehrsmittel; der Import zoll- und steuermäßig sowie das Entladen gehen zu Lasten des …
Bereitstellungsort (DAP) ist eine Incoterms-Regel, nach der der Verkäufer die Ware am benannten Ort der Destination dem Käufer so zur Verfügung stellt, dass sie dort entladebereit ist. Der Verkäufer trägt alle Risiken und Kosten bis zu dem benannten Ort, einschließlich der Verbringung des Gutes auf dem transportierenden Verkehrsmittel; der Import zoll- und steuermäßig sowie das Entladen gehen zu Lasten des Käufers.
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