Zollwertdatenaufbewahrung
Quelle: https://www.zoll.de
Zollwertdatenaufbewahrung bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung der für die Verzollung ermittelten Zollwertdaten, einschließlich Informationen zum Warenwert, zu Abgaben, zum Zollsatz und zu Import- bzw. ExportTransaktionen, über einen festgelegten Zeitraum, um Zollprüfungen und Anfragen zu ermöglichen.
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