Einlagerungsvertrag
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Lagervertrag
Vertrag, durch den ein Lagerhalter Güter eines Auftraggebers gegen Entgelt einlagert, verwaltet und ggf. kommissioniert bzw. versendet; regelt Pflichten der Parteien, Haftung, Lagerdauer, Gebühren und weitere Lagerprozesse.