Abrufvertrag
Quelle: https://www.wirtschaftslexikon24.com/e/abrufvertrag/abrufvertrag.htm
Ein Abrufvertrag (Call-Off-Vertrag) ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, bei der der Auftragnehmer innerhalb eines festgelegten Zeitraums und bis zu einer vereinbarten Gesamtmenge Waren oder Leistungen gegen gesonderte Abrufforderungen (Call-Offs) liefert.