Einseitige Frachtverträge
Quelle: https://www.unescap.org/sites/default/files/Transport_Unilateral_Freight_Contract_Guide.pdf
Einseitige Frachtverträge sind Transportvereinbarungen, bei denen lediglich eine Vertragspartei – in der Regel der Frachtführer – durch die Ausstellung eines Frachtbriefs oder einer Beförderungsdokumentation zur Erbringung der Transportleistung verpflichtet wird, während der Verlader keine vertragliche Gegenleistung formal bestätigen muss.
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