Behördliche Kontrolle im Transport
Quelle: https://www.bag.bund.de/DE/Themen/Transportkontrollen/transportkontrollen_node.html
Die behördliche Kontrolle im Transport bezeichnet von zuständigen Behörden durchgeführte Überprüfungen von Fahrzeugen, Waren, Ladeeinrichtungen und Transportdokumenten zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. Ladungssicherung, Gefahrgutbestimmungen, Lenk- und Ruhezeiten) und zur Gewährleistung von Verkehrssicherheit, Umweltschutz und fairen Wettbewerbsbedingungen.
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