Gemeinschaftskontrolle - Definition & Bedeutung | Logistik Glossar
Gemeinschaftskontrolle
Quelle: https://eur-lex.europa.eu
Gemeinschaftskontrolle bezeichnet die koordinierte, gemeinsame Prüfung oder Überwachung von Warenströmen, Belegen oder Prozessen durch die Zoll- bzw. Grenzbehörden mehrerer EU-Mitgliedstaaten.