Zollgebundene Bestandskontrolle
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/customs-warehousing_en
Zollgebundene Bestandskontrolle bezeichnet ein zollrechtliches Verfahren, bei dem importierte Waren in einem zollrechtlich genehmigten Lager unter Aufzeichnungspflichten und Bestandsführungsvorgaben gelagert werden, um die Entrichtung von Einfuhrabgaben bis zur Ausfuhr bzw. zur zollrechtlichen Freigabe der Waren aufzuschieben.
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