Einfuhrabgabenaufsicht
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/calculation-customs-duties_en
Die Einfuhrabgabenaufsicht bezeichnet die Überwachung und Kontrolle durch Zollbehörden oder ähnliche Stellen über die festgesetzten Einfuhrabgaben (Zölle, Steuern, Abgaben) bei eingeführten Waren, um eine korrekte Verzollung, Bemessung und Erhebung sicherzustellen.
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