Mehrwertsteuerveranlagungskorrektur
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de
Korrektur der bereits festgesetzten Mehrwertsteuerforderung nach einer fehlerhaften Veranlagung, z. B. aufgrund falscher Steuerberechnung, falscher Zuordnung von Transaktionen oder nachträglicher Änderung von Steuersätzen, um die Mehrwertsteuerverbindlichkeiten korrekt abzubilden.