Um Zollpräferenzen unter dem CPTPP nutzen zu können, müssen Exporteure belegen, dass ihre Waren tatsächlich in einem oder mehreren Vertragsstaaten hergestellt wurden – das sind die Ursprungsformalitäten des Abkommens.
Quelle: https://www.statista.com/statistics/1089670/cptpp-origin-procedures/
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