Eigenverschulden
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenverschulden
Eigenverschulden bezeichnet das Verschulden einer Vertragspartei, das ihr selbst zuzurechnen ist. Es umfasst Schäden oder Nachteile, die durch eigenes Verhalten, Versäumnisse oder Nichteinhaltung von Verpflichtungen verursacht werden und für die der Betroffene verantwortlich ist, unabhängig von äußeren Einflüssen.
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