Einhaltung der Vorschriften für schwefelarme Schiffstreibstoffe
Quelle: https://www.imo.org/en/MediaCentre/HotTopics/Pages/Sulphur-2020.aspx
Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach MARPOL Anhang VI für den Einsatz von Schiffskraftstoffen mit reduziertem Schwefelgehalt (max. 0,50 % m/m weltweit, 0,10 % m/m in Emissionskontrollgebieten), um Schwefelemissionen zu begrenzen.
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