Abnahmebescheinigung Zoll
Quelle: https://www.zoll.de
Ein zollrechtliches Dokument, mit dem die Zollbehörde bestätigt, dass eingelieferte Waren einer zollamtlichen Prüfung unterzogen wurden und die Annahme bzw. Freigabe der Waren für den weiteren Transport, die Einfuhr oder die Verwendung erfolgt ist.
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