Zollsteuerbefreiung
Quelle: https://www.law.cornell.edu/wex/customs_duty
Befreiung von der Zahlung von Zöllen (Zollgebühren) auf eingeführte oder ausgeführte Waren, gewährt durch gesetzliche Ausnahmeregelungen oder Sonderregelungen (z. B. temporäre Einfuhr, bestimmte Warenströme, zolltarifliche Präferenzen, diplomatische oder internationale Organisationssendungen).
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