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DAP Entladepflicht

Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/incoterms-2020/
Unter DAP (Delivered At Place) trägt der Verkäufer die Kosten und Risiken bis zum benannten Ort, der Ware dort bereitzustellen. Das Entladen am benannten Ort ist in der Regel Aufgabe des Käufers; der Verkäufer übernimmt nicht die Entladungspflicht oder die Einfuhrabwicklung.
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