DAP Zollfreigabe
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-2020/
DAP (Delivered at Place) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware zum benannten Ort geliefert, bereit zur Entladung, und dabei Kosten und Risiken bis dahin trägt. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für die Export- oder Importzollabfertigung (Importzoll), einschließlich der Zollabfertigung im Import; diese liegt beim Käufer. Die Bezeichnung 'Zollfreigabe' bezieht sich hier darauf, dass der Käufer die Importabfertigung übernimmt.
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