DDP-Importabfertigung
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
DDP-Importabfertigung bezeichnet eine Lieferbedingung, bei der der Verkäufer alle Kosten und Risiken bis zur benannten Lieferadresse umfasst, einschließlich der Importabfertigung (Zollabfertigung). Der Verkäufer entrichtet Zölle, Steuern und Gebühren und übernimmt die notwendige Abwicklung der Einfuhr, während der Käufer keine Importabfertigungspflichten trägt.
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