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Deckungsausschluss Lager

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Deckung
Deckungsausschluss Lager ist eine Klausel in einer Versicherungs- oder Transportdeckung, die den Versicherungsschutz für Schäden oder Verluste, die durch das Lagern von Gütern in einem Lager entstehen (z. B. Diebstahl, Beschädigung, Verderb), ausschließt oder einschränkt, sofern nicht anderweitig vertraglich vereinbart.
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