Verkehrspolitische Vollzugsdefizite
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/vollzugsdefizit-51555
Ein Vollzugsdefizit bezeichnet das Fehlen oder die unzureichende Umsetzung von Maßnahmen aus der Verkehrspolitik in der Praxis; es liegt vor, wenn gesetzliche Vorgaben, Regulierungen oder Förderprogramme nicht effizient, zeitnah oder vollständig umgesetzt werden.
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