Incoterms Abnahmepflicht Definition
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms/
Unter Abnahmepflicht (Abnahmeverpflichtung) versteht man die vertraglich vereinbarte Pflicht des Käufers, die gelieferte Ware gemäß den Incoterms anzunehmen und zu prüfen. Die Abnahme ist Voraussetzung für Gefahrübergang, Zahlungsfälligkeit und Beendigung der Lieferung. Verstöße können Verzögerungen, Rücksendung oder Vertragsstrafen nach sich ziehen, abhängig vom jeweiligen Incoterms-Typ (z. B. EXW, FCA, CIF, DAP).
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