SpĂ€testens wenn eine Sendung die Grenze passiert, wird die Pflicht zum Deklarieren konkret: Importeur oder Exporteur mĂŒssen der zustĂ€ndigen Zollbehörde alle rechtlich vorgeschriebenen Angaben zur Ware offenlegen â Warenbezeichnung, Menge, Ursprungsland, Zollwert und Zolltarifnummer.
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollanmeldung/zollanmeldung_node.html
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