Ausfuhrnachweisfrist
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Steuern/Mehrwertsteuer/Ausfuhrnachweise/Ausfuhrnachweise_node.html
Der Begriff bezeichnet den gesetzlich festgelegten Zeitraum, in dem der Exportnachweis gegenüber den Zollbehörden bzw. dem Finanzamt erbracht bzw. nachgewiesen werden muss, damit Exporttransaktionen z. B. von der Umsatzsteuer befreit oder entsprechend behandelt werden können.
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