Einfuhrsteuerstundungsnachforderung
Quelle: https://www.zoll.de
Eine Einfuhrsteuerstundungsnachforderung ist eine Aufforderung des Zolls an den Importeur, eine zuvor gestundete Einfuhrsteuer (z. B. Umsatzsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer) unverzüglich zu entrichten, weil die Bedingungen der Stundung entfallen, aufgehoben oder nicht erfüllt wurden. Sie kennzeichnet den Anspruch auf Nachzahlung statt weiterer Stundung.
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