Zollsteuerabgrenzung
Quelle: https://www.zoll.de
Zollsteuerabgrenzung bezeichnet die Zuordnung bzw. Abgrenzung von Zollsätzen und anderen importbezogenen Steuern im Zollprozess bzw. in der Kostenrechnung, um rechtlich und buchhalterisch klare Verantwortlichkeiten und Abgaben zu gewährleisten.